AHK News

Mit dem in Kraft treten des RIGI bringt das Investieren in Argentinien viele Vorteile!

03.07.2024

Die argentinische Regierung hat im Gesetzespaket “Ley Bases” neue Regelungen und Anreize für Großinvestitionen verabschiedet. Dieses tritt mit dem 8.Juli 2024 in Kraft. Vorteile sind Vergünstigungen bei der Mehrwert- und Einkommenssteuer sowie Befreiungen von Einfuhr- und Ausfuhrzöllen für Projekte, deren Mindestinvestitionsbetrag bei 200 Mio. USD liegt. Damit sollen vor allem Investitionen aus dem Ausland für Projekte in Schlüsselbranchen angelockt werden.

Eines der wichtigsten Kapitel des von den Abgeordneten Ende Juni gebilligten Gesetzespaketes „Ley Bases“ ist das „Anreizsystem für Großinvestitionen“ (Régimen de incentivo para grandes inversiones, kurz: RIGI), mit dem die Regierung Investitionen für Großprojekte nach Argentinien bringen will. In der Initiative sind Steuer-, Zoll- und Wechselkursvergünstigungen enthalten. 

Das RIGI wird für zwei Jahre gelten (mit Option auf Verlängerung) und Investitionen für nationale und internationale Projekte in Schlüsselbranchen fördern. Dazu gehören die Bereiche Bergbau, Öl & Gas, Energie, Infrastruktur, Technologie, Stahlindustrie, Forstwirtschaft, sowie Tourismus. Neben einem Mindestinvestitionsbetrag von 200 Mio. USD ist vorgeschrieben, dass die Projekte zur Steigerung der Exporte des Landes und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen sollen. Die Projektträger können AGs, GmbHs, von internationalen Unternehmen gegründete Zweigniederlassungen oder Joint Ventures sein. 

Die Regelung beinhaltet Anreize in den Bereichen Steuern, Zoll und Devisen. Konkret umfasst es Vergünstigungen bei der Mehrwertsteuerrückerstattung sowie niedrigere Gewinnsteuern und eine schnellere Abschreibung für Maschinen und Anlagen. Weiters werden im Rahmen der Projekte getätigte Im- und Exporte keinen Kontingenten oder Preisvorschriften unterliegen. Zusätzlich sind die Projektinhaber außerdem von der Zahlung von Einfuhrzöllen auf Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Investition befreit. Auf Ausfuhren werden nach drei bzw. vier Jahren keine Abgaben mehr erhoben. Auch der Zugang zu Devisen zur Projektfinanzierung, ob inländisch oder ausländisch, wird unbeschränkt frei verfügbar sein. Und es besteht die Möglichkeit Buchführung und Jahresabschlüsse des Unternehmens in USD zu führen, was die Integration mit ausländischen Märkten erleichtert und die instabile, inflationäre Rechnungslegung in lokaler Währung vermeidet. 

Um Forderungen der argentinischen Unternehmen Rechnung zu tragen, wurde eine Änderung eingefügt, mit der die investierenden Unternehmen dazu verpflichtet werden, bei der Entwicklung der Lieferketten lokale Zulieferer und Partner mit einzubeziehen. Mindestens 20% der Mittel sollen, sowohl in der Aufbau- als auch in der Produktionsphase von Projekten, an nationale Zulieferer und Dienstleister vergeben werden, vorausgesetzt es stehen qualitativ und preislich wettbewerbsfähige nationale Angebote zur Verfügung. Unternehmen, die ein Investitionsprojekt im Rahmen des RIGI vorschlagen, sollen deshalb eine Studie vorlegen, aus der hervorgeht, dass ihre Tätigkeit keine Verzerrungen auf dem lokalen Markt verursacht. Inhalt der Studie sind weiterhin Schätzungen der direkten und indirekten Arbeitsplätze, die durch das Projekt geschaffen würden, sowie deren lokale Integration und ein Plan für die Entwicklung lokaler Zulieferer. 

Nachdem das Gesetz nun endgültig verabschiedet wurde, ist bereits jetzt großes Interesse von multinationalen Unternehmen zu vernehmen, auf Grundlage des RIGI Investitionsaktivitäten in Argentinien auszuweiten oder zu initiieren.  

Kontakt: Emanuel Frank efrank@ahkargentina.com.ar