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Bringt „RIGI“ endlich die erhofften Investitionen nach Argentinien?

19.06.2024

Die argentinische Regierung hat im Gesetzespakets “Ley Bases” neue Regelungen und Anreize für Großinvestitionen vorgesehen. Diese umfassen Vergünstigungen bei der Mehrwert- und Einkommenssteuer sowie Befreiungen von Einfuhr- und Ausfuhrzöllen für Projekte, deren Mindestinvestitionsbetrag bei 200 Mio. USD liegt. Damit sollen vor allem Investitionen aus dem Ausland für Projekte in Schlüsselbranchen angelockt werden.

Eines der wichtigsten Kapitel des von den Abgeordneten Ende April gebilligten Entwurfs des Gesetzespakets „Ley Bases“ ist das „Anreizsystem für Großinvestitionen“ (Régimen de incentivo para grandes inversiones, kurz: RIGI), mit dem die Regierung Investitionen für Großprojekte nach Argentinien bringen will. In der Initiative sind Steuer-, Zoll- und Wechselkursvergünstigungen vorgesehen.

Das RIGI soll für zwei Jahre gelten (mit Option auf Verlängerung) und Investitionen für nationale und internationale Projekte in Schlüsselbranchen fördern. Dazu gehören die Bereiche Forstwirtschaft, Infrastruktur, Bergbau, Energie, Technologie, Tourismus, Öl & Gas sowie die Stahlindustrie. Neben einem Mindestinvestitionsbetrag von 200 Mio. USD ist vorgeschrieben, dass die Projekte zur Steigerung der Exporte des Landes und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen sollen. Die Projektträger können AGs, GmbHs, von internationalen Unternehmen gegründete Zweigniederlassungen oder Joint Ventures sein.

Die Regelung sieht Anreize in den Bereichen Steuern, Zoll und Devisen vor. Der Gesetzentwurf beschreibt Vergünstigungen bei der Mehrwertsteuerrückerstattung sowie niedrigere Gewinnsteuern und eine schnellere Abschreibung für Maschinen und Anlagen. Weiterhin sollen im Rahmen der Projekte getätigte Im- und Exporte keinen Kontingenten oder Preisvorschriften unterliegen. Er befreit die Projektinhaber außerdem von der Zahlung von Einfuhrzöllen auf Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Investition. Auf Ausfuhren werden nach drei bzw. vier Jahren keine Abgaben mehr erhoben. Auch der Zugang zu Devisen zur Projektfinanzierung, ob inländisch oder ausländisch, soll unbeschränkt frei verfügbar sein. Und es besteht die Möglichkeit Buchführung und Jahresabschlüsse des Unternehmens in USD zu führen, was die Integration mit ausländischen Märkten erleichtert und die instabile, inflationäre Rechnungslegung in lokaler Währung vermeidet.

Es gibt jedoch auch Kritik an dem Vorhaben und im Rahmen der Debatte im Senat wurden in letzter Minute weitere Änderungen vorgenommen. Kritisiert werden u.a. mögliche Auswirkungen auf die Autonomie der Provinzen und Gemeinden aufgrund der Änderungen im Steuerwesen und der möglichen Aushebelung bereits bestehender Gesetze.

Um Forderungen der argentinischen Unternehmen Rechnung zu tragen, wurde eine Änderung eingefügt, mit der die investierenden Unternehmen dazu verpflichtet werden, bei der Entwicklung der Lieferketten lokale Zulieferer und Partner mit einzubeziehen. Mindestens 20% der Mittel sollen, sowohl in der Aufbau- als auch in der Produktionsphase von Projekten, an nationale Zulieferer und Dienstleister vergeben werden, vorausgesetzt es stehen qualitativ und preislich wettbewerbsfähige nationale Angebote zur Verfügung. Unternehmen, die ein Investitionsprojekt im Rahmen des RIGI vorschlagen, sollen deshalb eine Studie vorlegen, aus der hervorgeht, dass ihre Tätigkeit keine Verzerrungen auf dem lokalen Markt verursacht. Inhalt der Studie sind weiterhin Schätzungen der direkten und indirekten Arbeitsplätze, die durch das Projekt geschaffen würden, sowie deren lokale Integration und ein Plan für die Entwicklung lokaler Zulieferer.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Garantie der Beibehaltung des aktuellen Steuer- und Wechselkursregimes für einen Zeitraum von 30 Jahren für RIGI-Projekte. Es dürfte einem Land wie Argentinien schwerfallen, dies zu gewährleisten, vor allem, wenn man die Wirtschaftsgeschichte der letzten 40 Jahre betrachtet.

Nach der Zustimmung des Senats Mitte Juni geht das Gesetzespaket mit den beschriebenen Änderungen nun nochmals zurück ins Abgeordnetenhaus zur endgültigen Verabschiedung. Anschließend muss es im Amtsblatt verkündet und von den einzelnen Provinzen angenommen werden, um in Kraft zu treten.

Kontakt: Christina Keim / ckeim(at)ahkargentina.com.ar